Spenden und Testament
Mit einem Testament können Sie zu Lebzeiten bestimmen was mit Ihrem Nachlass passiert. Neben ihren Kindern, Verwandten und anderen Personen können Sie auch die Caritas-Stiftung als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen. Mit einem Testament möchten Sie alles in Ihrem Sinne geregelt wissen:
- Sie bedenken Ihre Familienangehörige,
- Sie treffen Vorsorge für Grabpflege und Messintentionen,
- Sie zeigen Ihre Dankbarkeit durch ein Vermächtnis für Freunde und Nachbarn,
- Sie unterstützen durch Erbschaft oder Vermächtnis Anliegen, die Sie schon zu Lebzeiten für wichtig hielten.
Die einfachste Gestaltungsform ist sicherlich das handschriftliche Testament. Sie können das Testament daheim aufbewahren oder gegen eine geringe Gebühr beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein Testament beim Notar erstellen und hinterlegen zu lassen.
Zu Ihrer Information: Der Caritasverband Schaumberg-Blies e.V. ist von der Erbschaftssteuer befreit (Freistellungsbescheid des Finanzamtes Neunkirchen). Bei einer Erbschaft kann so das dem Caritasverband testamentarisch zugewandte Vermögen auch in voller Höhe dem Caritasverband als Vermächtnisnehmer zugute kommen.
Bei Ihren Fragen und verschiedenen Gestaltungsinhalten zu vermögensrechtlichen Verfügungen von Todes wegen und stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir vermitteln Ihnen gerne einen vertraulichen und persönlichen Termin bei unserem Kuratioriumsvorsitzenden oder einem Notar.
Weitere Infos auf der Homepage Testament.