NEUNKIRCHEN Die Pfarrgemeinde "St. Marien" Neunkirchen und der Caritasverband Schaumberg-Blies unterzeichnen einen Kooperationsvertrag zur Hilfe für obdachlose Menschen. Pfarrer Michael Wilhelm und Caritas-Direktor Michael Schütz setzten Ihre Unterschrift unter einen Vertrag, der im Wesentlichen die Einrichtung einer ständigen "Herbergswohnung - Unter Dach und Fachlicher Begleitung", wie es in dem Dokument heißt, beinhaltet.
"In der gemeinsamen Sorge um Menschen, die durch eine persönliche Notlage, kurzfristig keinen entsprechenden Wohnraum finden können, ist es eine Aufgabe der christlichen Gemeinde "St. Marien" und des Caritasverbandes Schaumberg-Blies, diesen Menschen Herberge und Unterkunft zu geben, damit sich ihre persönliche Situation stabilisieren kann und mit Unterstützung fachlicher Begleitung nächste Schritte in einem geschützten Raum vorbereitet werden können. Hierzu halten die Projektpartner im Stadtgebiet Neunkirchen Wohnraum vor", heißt es im Vertrag weiter.
Die erste Wohnung in diesem Sinne wurde bei der GSG in der Willi-Graf-Straße angemietet. Auf 80 Quadratmetern und in drei Zimmern mit Küche Bad und einem keinen Balkon soll für die wohnungslosen Menschen eine erste Adresse geschaffen werden, die ihnen eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglichen oder zumindest erleichtern soll.
"Die Betroffenen sind häufig nicht in der Lage, ihre Wohnungsnot allein aus eigener Kraft, ohne persönliche und materielle Unterstützung durch Dritte zu überwinden. Individuelle Hürden erschweren dabei den Zugang zu adäquatem Wohnraum", erläuterte Caritas-Direktor Michael Schütz die Situation. "Je länger die soziale Notlage andauert, umso größer ist die Gefahr der Verwahrlosung und umso schwerer gelingt die gesellschaftliche Wiedereingliederung", so Schütz weiter.
In Neunkirchen begegnet man obdachlosen Menschen vorwiegend in den Caritas-Fachdiensten, in der Wärmestube, im Postpark, im Momentum, beim Hüttenberger Mittagstisch, an der Tafel, in der Gemeindesprechstunde und an vielen anderen Orten. Einige leben vorübergehend bei Bekannten oder Verwandten, was jedoch nicht unproblematisch, gerade auch bei Bezug von Sozialleistungen ist. In der allgemeinen Sozialberatung ist ein stetiger Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Zu den besonderen Personengruppen, die eine spezielle Betreuung benötigen, zählen Jugendliche und junge Erwachsene, wohnungslose Frauen, Migranten, Strafentlassene und weitere Substituierte. Die Klientel ist zwischen 18 und 65 Jahre alt. "Durch feste Ansprechpartner können und müssen passgenaue und bedarfsgerechte individuelle Hilfen bereitgestellt werden", so Schütz.
Die neue Form der Herbergswohnung ist auch dazu ein erster Schritt. Es wird darüber nachgedacht, ob bei Erfolg des Modells auch weitere solcher Wohnungen angemietet werden sollen. jam