Unterstützung zur Einhaltung des Jugendschutzes in der Corona-Zeit
Der aktuelle Hintergrund sind die erhöhten Verkaufszahlen von alkoholischen Getränken während der momentanen "Corona-Situation". Es ist davon auszugehen, dass auch Jugendliche aktuell vermehrt versuchen, an Alkohol zu kommen. Oft unterschätzen gerade sie aber die Gefahren von exzessivem Alkoholkonsum und bringen sich und andere in z.T. lebensgefährliche Situationen.
Nach den Regelungen des Jugendschutzgesetzes § 9 ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren daher aus gutem Grund verboten. Die Erfahrungen der Fachstelle zeigen aber, dass Jugendliche es trotz der Altersbeschränkungen im Jugendschutzgesetz nicht selten schaffen, alkoholische Getränke zu erwerben.
Natürlich wissen auch wir, dass es für Verkaufsstellen nicht immer leicht ist, den Jugendschutz beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken einzuhalten - schon gar nicht in dieser Ausnahmezeit, in der erhöhter Arbeitsaufwand generell sowie das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes die Alterskontrolle im Verkaufsalltag aktuell zusätzlich erschweren.
Wir möchten daher die Verkaufsstellen in dieser herausfordernden Situation mit unserer Informationskampagne ohne selbst größeren Aufwand zu produzieren unterstützen und haben damit begonnen, freie Tankstellen und Getränkemärkte im Landkreis Neunkirchen mit fertigen, sich quasi selbst erklärenden Infokampagne-Päckchen zu versorgen. Aber selbstverständlich können beim Team der Fachstelle Suchtprävention-Frühintervention hier in der BRIGG auch weitere, ergänzende Materialien und zusätzliche Informationen zum Thema Alkohol und Jugendschutz erfragt bzw. geordert werden, und sehr gerne unterstützen wir wo gewünscht auch persönlich und vor Ort!