Allgemeine Sozialberatung
z.B. wenn Sie
- arbeitslos sind
- von ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung leben
- alleinerziehend sind
- inhaftiert waren
- Probleme mit ihrer Wohnsituation haben
- Sich in einer belastenden Lebenslage befinden
- Krank und/oder behindert sind
Aufgaben
- Klärung der aktuellen Situation
- Beratung und Information über gesetzliche Grundlagen
- Hilfestellung bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen und beim Umgang mit Ämtern und Behörden
- Unterstützung und Begleitung in persönlichen Krisen
- Zusammenarbeit und Vermittlung an andere Fachdienste und Einrichtungen
Zielsetzung
Die Hilfeleistungen der Allgemeinen Sozialberatung sollen zu einer besseren Alltagsbewältigung beitragen. Dies bedeutet z.B.
- Aufgrund der persönlichen Situation gemeinsam nachhaltige Lösungsmöglichkeiten zu suchen und umzusetzen
- Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erhalten und zu fördern
- Eigenverantwortung und Selbsthilfekräfte zu aktivieren und zu nutzen
- Einzelne und Gruppen für Nöte und Probleme von Mitmenschen sensibilisieren und solidarisches Handeln stärken
- Zur gerechten Verteilung der Güter beitragen
- Präventiv tätig zu sein, Notlagen vermeiden, Verschlimmerung verhindern
- Folgen von Armut mildern und Ursachen bekämpfen
- Anwaltschaft für benachteiligte Menschen übernehmen