Die Leistungen der Pflegeversicherung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihnen ein Pflegegrad zugewiesen wurde.
Den Antrag auf Pflegeeinstufung stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK), bei Ihnen zu Hause eine Pflegebegutachtung durchzuführen. Ihre Pflegekasse teilt Ihnen anschließend das Ergebnis der Begutachtung und den zugeordneten Pflegegrad mit.
Nehmen Sie die Hilfe unserer Pflegedienste in Anspruch, ist es sinnvoll dass Sie sich für Kombinationsleistungen entscheiden. Dann geht Ihnen kein Pflegegeld verloren.
Sachleistung bedeutet, dass der zur Verfügung stehende Sachleistungsbetrag vollständig durch den Pflegedienst aufgebraucht wird. Bei Kombinationsleistungen wird ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.