Mitgliederversammlung
- den Mitgliedern des Caritasrates;
- den persönlichen Mitgliedern bzw. den nach der Wahlordnung gewählten Vertretern;
- den Vertretern der korporativen Mitglieder;
- den Vertretern der Fachverbände und Vereinigungen, die dem Verband zugeordnet sind.
Die Mitgliederversammlung wählt die zu entsendenden Vertreter in die Vertreterversammlung des Diözesan-Caritasverbandes sowie den Caritasrat. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt.