Begleitetes Wohnen in Gastfamilien in den Landkreisen Neunkirchen, St. Wendel, Saarpfalz-Kreis
Die Einbindung in eine Familie bietet den betroffenen Menschen Raum für persönliche Bedürfnisse,
Unterstützung durch feste Bezugspersonen und die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Ressourcen und alltagspraktische Fertigkeiten können im familiären Setting neu oder wieder erlernt und an Lebensqualität gewonnen werden.
Die Mitarbeiter des Fachdienstes begleiten die Gastfamilie und den Gast in regelmäßigen Hausbesuchen und sind unmittelbare Ansprechpartner für auftretende Fragen und Probleme.
Wer kann in eine Gastfamilie ziehen?
Erwachsene Menschen, die aufgrund ihrer seelischen, geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung Unterstützung und Begleitung im Alltag benötigen und sich ein selbstbestimmtes Leben im familiären Umfeld wünschen. Die Gäste sollten offen sein, sich auf das Zusammenleben in einer Familie einzulassen.
Welche Voraussetzungen müssen die Gastfamilien erfüllen?
Die Gastfamilie muss keine besonderen beruflichen Qualifikationen oder Fachkenntnisse mitbringen. Wichtig ist das Interesse an Menschen und die Bereitschaft, den Menschen mit Unterstützungsbedarf in den Lebensalltag zu integrieren und mindestens ein eigenes Zimmer für diesen zur Verfügung zu stellen. Als Gastfamilie kommen sowohl Familien als auch Paare, Alleinerziehende und Einzelpersonen in Frage. Geschwister, Verwandte und Freunde von Menschen mit Beeinträchtigung können als Gastfamilie tätig werden!
Wie sieht die Finanzierung aus und wer trägt die Kosten?
Die Gastfamilien erhalten für ihr Engagement eine monatliches Betreuungsentgelt (Stand 01/2019: 420€), das für Menschen, die Ihren letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort im Saarland haben, vom Landesamt für Soziales finanziert wird. Zudem erhält die Gastfamilie ein angemessenes Nutzungsentgelt für die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und eine Verpflegungspauschale für den Gast. Alle Einnahmen sind steuerfrei.
Wie ist das Vorgehen für interessierte Gäste und Gastfamilien?
Die Mitarbeiter des Fachdienstes "Begleitetes Wohnen in Gastfamilien" klären in Gesprächen ausführlich die Erwartungen und Möglichkeiten von Gastfamilien und Gästen und sind für deren Auswahl zuständig. Nach einer Kennenlernphase folgt ein mindestens einwöchiges Probewohnen. Gemeinsam wird dann entschieden, ob es zu einem dauerhaften Wohnen in der Gastfamilie kommt. Der Einzug erfolgt nach der Genehmigung der Kosten durch den Leistungsträger. Die Rechte und Pflichten sowie weitere Absprachen werden in einem Gastfamilienvertrag festgehalten.
Wo wird das Begleitete Wohnen in Gastfamilien angeboten?
Für Menschen mit seelischer Beeinträchtigung ist der Caritasverband Schaumberg-Blies e.V. in den Landkreisen St. Wendel, Neunkirchen und Saarpfalz-Kreis zuständig.
Für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung in den Landkreisen St. Wendel und Neunkirchen.