Begleitetes Wohnen in Gastfamilien in den Landkreisen Neunkirchen, St. Wendel, Saarpfalz-Kreis
Die Einbindung in eine Familie bietet den betroffenen Menschen Raum für persönliche Bedürfnisse sowie Unterstützung durch feste Bezugspersonen. Dadurch können alltagspraktische Fertigkeiten verbessert und somit die Lebensqualität erhöht werden.
Team Gastfamilien
Warum "Begleitetes Wohnen in Gastfamilien"?
Für beeinträchtigte Menschen ist die Teilhabe an unserer
Gesellschaft oft erschwert. "Begleitetes Wohnen in
Gastfamilien" ermöglicht diesen Menschen eine Unterstützung
im Alltag und die Möglichkeit ein weitgehend eigenständiges und gleichzeitig sozial gut eingebundenes Leben zu führen.
Wer kann in eine Gastfamilie ziehen?
Menschen mit seelischer Beeinträchtigung (in den Landkreisen St. Wendel, Neunkirchen und im Saarpfalz-Kreis) und Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung (in den Landkreisen St. Wendel und Neunkirchen), die kurz- oder längerfristig nicht zu einer selbstständigen Lebensführung fähig sind, jedoch nicht auf vollversorgende psychiatrische Einrichtungen angewiesen
sind.
Was erwartet den Gast
- Vermittlung und Inklusion in eine Gastfamilie mit (Sollten Sie bereits Teil einer Wohngemeinschaft
sein, sprechen Sie uns an!) - Entwicklung neuer Lebensperspektiven
- Eigener Wohnraum
- (Wieder-)Erlernen von alltagspraktischen Fähigkeiten im familiären Rahmen
- Fachliche Begleitung bei allen auftretenden Fragen und Problemen durch das Fach-Team der Caritas
Engagieren Sie sich als Gastfamilie
und unterstützen Sie gemeinsam mit uns benachteiligte Menschen.
Ihr Vorteile
- Sinnstiftendes soziales Engagement bei zeitlicher
Flexibilität - Ein Miteinander im Alltag, von dem alle profitieren
- Professionelle Beratung und Unterstützung durch unsere Fachstelle und Einbindung in ein eingespieltes Hilfenetzwerk (Hausbesuche, gemeinsame Veranstaltungen etc.)
- Wohnraumvermietung (im Bedarfsfall ist eine kurzfristige Kündigung möglich)
- Ein attraktives Entgelt (835,95 € Betreuungsgeld plus Mietpauschale und Kosten für den Lebensunterhalt)
- Die Rechte und Pflichten der Gastfamilien, der Gäste und des Caritasverbandes werden vertraglich geregelt und festgehalten
- Bestehende Wohngemeinschaften können unter gewissen Voraussetzungen in ein Gastfamilienverhältnis umgewandelt werden.
Wie ist das Vorgehen für interessierte Gäste und Gastfamilien?
Die Mitarbeiter des Fachdienstes "Begleitetes Wohnen in Gastfamilien" klären in Gesprächen ausführlich die Erwartungen und Möglichkeiten von Gastfamilien und Gästen und sind für deren Auswahl zuständig. Nach einer Kennenlernphase folgt ein mindestens einwöchiges Probewohnen. Gemeinsam wird dann entschieden, ob es zu einem dauerhaften Wohnen in der Gastfamilie kommt. Der Einzug erfolgt nach der Genehmigung der Kosten durch den Leistungsträger. Die Rechte und Pflichten sowie weitere Absprachen werden in einem Gastfamilienvertrag festgehalten.
Wo wird das Begleitete Wohnen in Gastfamilien angeboten?
Für Menschen mit seelischer Beeinträchtigung ist der Caritasverband Schaumberg-Blies e.V. in den Landkreisen St. Wendel, Neunkirchen und Saarpfalz-Kreis zuständig.
Für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung in den Landkreisen St. Wendel und Neunkirchen.