Leistungen der häuslichen Krankenpflege - Behandlungspflege
Dazu zählen unter anderem Leistungen wie Medikamentengabe, Injektionen oder Wundverbände. Die möglichen Leistungen ersehen Sie aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen.
Der Hausarzt stellt Ihnen eine ärztliche Verordnung aus, die Sie unterschreiben und an den Pflegedienst weitergeben. Dieser reicht die Verordnung zur Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse überprüft, ob ein Anspruch besteht und entscheidet über die Genehmigung.
Wichtig: Die Verordnung häuslicher Krankenpflege muss spätestens am dritten Tag der Leistungserbringung der Krankenkasse vorliegen. Bei Verlängerungen sind Hausärzte verpflichtet, vor Ablauf der aktuellen Verordnung eine Folgeverordnung auszustellen.