Suchtberatung in der JVA Ottweiler
Die Hilfe bei der Schaffung einer realistischen Perspektive ist unsere wichtigste Aufgabe.
Suchtmittelfreiheit bzw. Konsumreduktion und weiterführende professionelle Unterstützung gehören dazu. Allerdings ist eine Behandlung im Sinne einer Therapie der Suchtmittelabhängigkeit unter den besonderen Rahmenbedingungen des Strafvollzugs nicht möglich. Unsere Suchtberatung in der JVA versteht sich daher auch als Vermittler zwischen dem Inhaftierten und dem Suchthilfesystem.
Die externe Suchtberatung ist ein freiwilliges Angebot für die Inhaftierten. Gespräche finden ohne Überwachung der JVA statt. Wir unterliegen der Schweigepflicht und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Zunächst wird versucht, die aktuelle Situation zu klären. Wird die Beratung weiterhin gewünscht, unterstützt sie möglichst umfassend bei den Veränderungsprozessen.
Bearbeitung riskanter Konsummuster, Wissensvermittlung, Informationen über das Suchthilfesystem, Förderung von realistischem Problembewusstsein, Sensibilisierung für Risikosituationen und Schutzfaktoren sowie die Befähigung zur Selbstreflektion kennzeichnen einen längerfristigen Beratungsprozess.
Ist eine Therapie geplant, geht es gezielt um die eigene Biographie und Suchtentwicklung sowie um eine vertiefte Krankheitseinsicht. Besonders zentral ist zudem die motivationale Arbeit.
Die Erarbeitung der Grundlagen einer Suchtmittelabstinenz beugt natürlich auch erneuter Straffälligkeit vor - Beratung/Behandlung und Resozialisierung bedingen sich gegenseitig.
Unser Angebot im Überblick
- Themenübergreifende Suchtberatung (Alkohol, illegale Drogen, Glücksspiel, Mediennutzung; Medikamente, Nikotin) im Einzelgespräch und in der Gruppe
- Information über Therapieformen und -konzepte (z.B. auch über die Organisation von Klinikvorstellungen innerhalb der JVA)
- Eingehende qualifizierte Therapievorbereitung und -vermittlung, Begleitung in die Rehabilitationseinrichtung
- Information von Angehörigen